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Uns und Unserer Frau Gemahlin bekundetle treue Anhänglichkeit Unseres ge-
liebten Volkes die Summe von
100000 -“ (Einhundert tausend Mark)
stiften, die allezeit und ausschließlich der Wohlfahrt Unseres Landes durch Förde-
rung wohltätiger und gemeinnütziger Zwecke dienen soll.
Der gestiftete Betrag soll abgesondert vn dem übrigen Vermögen Unseres
Hauses in seinem Bestande dauernd erhalten bleiben und zusammen mit der von
Uns unter Zustimmung Unserer Frau Gemahlin errichteten Wilhelm Ernst-Feodora-
Stiftung gemäß den in dem landesherrlichen Patent vom 18. Jannar 1893 für
die Goldene-Hochzeit-Stiftung erlassenen Bestimmungen verwaltet werden.
Zu Urkund dessen haben Wir dieses Patent Höchsteigenhändig vollzogen und
mit Unserem Staatssiegel bedrucken lassen. ·
So geschehen und gegeben
Weimar, den 25. Oktober 1912.
Wilbelm Ernst.
Rothe.
Druck: Weimarischer Verlag G. m. b. H., Weimar.