814 (Satzung der Stadtsparkasse Jena.)
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Bekanntmachung.
Die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen in den Jenaer Zeitungen,
in welchen die gemeindebehördlichen Bekanmmachungen erfolgen, soweit nicht der Verwaltungs-
rat noch weitere Blätter bestimmt.
§ 35.
Inkrafttreten.
Diese Satzung tritt nach ihrer Genehmigung in Kraft.
Jena, am 14. November 1912.
Der Gemeindevorstand. Der Gemeinderat.
(Nr. 148.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt.
Das 65. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 4148. Bekanntmachung, betr. die Anderung der Eisenbahn-Bau= und Betriebs-
ordnung vom 4. November 1904. Vom 18. November 1912.
„ 4149. Bekanntmachung, betr. Abrechnungsstellen im Scheckverkehre. Vom
27. November 1912.
„ 4150. Verordnung, betr. die Beaufsichtigung bayerischer privater Versicherungs-
unternehmungen. Vom 25. November 1912.
(Nr. 149.) Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Das Zentralblatt für das Deutsche MReich enthält in den Nummern 54 bis 57;:
S. 829. Ermächtigungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen.
„ 830. Anderung der Postordnung vom 20. März 1900.
„ 833. Verlegung der Zollgrenze in Bremerhaven.
„ 837. Verzeichnis der zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Kranken-
häuser und medizinisch-wissenschaftlichen Institute.
„ 853. Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen.
„ 854. Erlöschen einer Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über
die Tauglichkeit von militärpflichtigen Deutschen in Mexiko.
„ 855. Bestimmungen für die Vornahme kleiner Viehzählungen.
„ 862. Personalveränderung bei den Stationskontrolleuren.
„ 862. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und
Steuerstellen.
Den Domaricher Da#ag G. m. h. H M#a-