Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

819 
Regierungsblatt 
  
  
  
für das 
Großherzogtum Hachsen. 
Nummer 51. Weimar. 130. Dezember 1912. 
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Inbalt: Nachtrag zur Verordnung vom 31. Oktober 1903 zur Ausführung des Gesetzes vom 4. März 1903 
über die Haltung der Zuchtstiere, Seite 819. — Ministerialbekanntmachung über die Führung 
der Grundstückskataster für alle Orte des Amtsgerichtsbezirks Allstedt beim Vermessungsamt 
Apolda, Seite 820. — Ministerialbekanntmachung über die Genehmigung der Herder-Stiftung, 
Seite 820. — Ministerialbekanntmachung über die Ersatzwahl eines Landtagsabgeordneten, 
Seite 820. — Ministerialbekanntmachung über die veränderte Gezeichnung des Statistischen 
Bureaus vereinigter thüringischer Staaten in Weimar, Seite 821. — Ministerialbekanntmachung 
über die Sichtbarmachung des dlberwegs in km 15,4 + 25 der Strecke Salzungen —Bacha 
und die Ernennung des Oberamtsrichters Schwarz in Vacha zum Enteignungskommissar, 
Seite 821. — Ministerialbekanntmachung über das Inkrafttreten der Deutschen QaAlrzneitafe 
für 1913, Seite 821. — Inhaltsverzeichnis aus dem Geichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt 
für das Deutsche Keich, Seite 822. 
  
(Nr. 152.) Nachtrag zur Verordnung vom 31. Oktober 1903 zur Ausführung des Gesetzes vom 
4. März 1903 über die Haltung der Zuchtstiere. 
Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs erhält 
Artikel 14 der Verordnung vom 31. Oktober 1903 zur Ausführung des Gesetzes 
vom 4. März 1903, betr. die Haltung der Zuchtstiere (Regierungsblatt S. 175), 
folgenden Zusatz: 
Die Vergebung der Zurchtstierhaltung durch Versteigerung an den 
Mindestfordernden ist nur dann zulässig, wenn dieser für die Beschaffung 
guter Zuchtstiere und ihre sorgfältige Pflege Gewähr bietet. 
Weimar, den 18. Dezember 1912. 
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
1912 125
	        
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