Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

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(Nr. 156.) Ministerialbekanntmachung über die veränderte Bezeichnung des Statistischen Bu- 
reaus vereinigter thüringischer Staaten in Weimar. 
Die bisher unter der Bezeichnung „Statistisches Bureau vereinigter thüringischer 
Staaten“ hier bestehende gemeinschaftliche statistische Stelle führt vom 1. Jannar 1913 
an den Namen „Thüringisches Statistisches Amt". 
Weimar, den 21. Dezember 1912. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Im UAuftrag: 
Slebogt. 
  
(Nr. 157.) Ministerialbekanntmachung über die Sichtbarmachung des Uberwegs in km 15,4+ 25 
der Strecke Salzungen—Vacha und die Ernennung des Oberamtsrichters 
Schwarz in Vacha zum Enteignungskommissar. 
Der von er Königlichen Eisenbahndirektion Erfurt aufgestellte Plan über die Ent- 
fernung der auf den Grundstücken Nr. 1 und 95 der Flur Badelachen stehenden, die 
Übersichtlichkeit des Wegeübergangs in km 15,4 + 25 der Eisenbahnstrecke Salzun- 
gen— Vacha hindernden Bäume ist von uns landespolizeilich genehmigt worden. 
Zum Enteignungskommissar haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog 
den Oberamtsrichter Schwarz in Vacha zu ernennen geruht. 
Weimar, den 17. Dezember 1912. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Hausmann. 
  
(Nr. 158.) Ministerialbekanntmachung über das Inkrafttreten der Deutschen Arzneitaxe für 1913. 
Die Bekanntmachung om 19. Dezember 1911 (Regierungsblatt S. 368), die 
Arzneitaxe betr., tritt mit dem 1. Januar 1913 außer Kraft. 
Vom 1. Januar 1913 ab wird die im Verlage der Weidmannschen Buch- 
handlung in Berlin, S. W. 68, Zimmerstraße 49, erscheinende amtliche Ausgabe 
1257
	        
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