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Regierungskblatt
für das
Grohherzogtum Bachsen.
Nummer 52. Weimar. 1. Dezember 1812.
Inhalt: Ministeria betanntmachung über die Zuweisung des Gemeindehegirks Siegenhain zum Standes-
amtsbezirk Jena und die Gereinigung des Eriedensrichterbezirks Ziegenhain mit dem
dritten Friedensrichterbezirk von Fena, Seite 823. — Machtrag zu der „Alnweisung zur Ent-
nahme und Einsendung infektiösen und oestepoee Materials an das bakteriologische Institut
für Thüringen in Jena, vom 20. Dezember 1911“, Seite 823. — Inhaltsverzeichnis aus dem
Zentralblatt für das Deutsche Keich, Seite 824.
(Nr. 161.) Ministerialbekanntmachung über die Zuweisung des Gemeindebezirks Ziegenhain
zum Standesamtsbezirk Jena und die Vereinigung des Friedensrichter-
bezirks Ziegenhain mit dem dritten Friedensrichterbezirk von Jena.
Mu Rücksicht auf die am 1. Januar 1913 erfolgende Vereinigung der Gemeinde
Ziegenhain mit der Gemeinde Jena ist vom gleichen Zeitpunkt ab der bisherige
Gemeindebezirk Ziegenhain aus dem Standesamtsbezirk Jenaprießnitz ausgeschieden
und dem Standesamtsbezirk Jena zugewiesen worden.
Aus dem gleichen Anlaß ist der bisherige Friedensrichterbezirk Ziegenhain
vom 1. Januar 1913 ab mit dem dritten — östlichen — Friedensrichterbezirk
von Jena vereinigt worden.
Weimar, den 28. Dezember 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Justiz.
Rothe.
(Nr. 162.) Nachtrag zu der „Anweisung zur Entnahme und Einsendung infektiösen und ver—
dächtigen Materials an das bakteriologische Institut für Thüringen in Jena,
vom 20. Dezember 1911“.
Als Absatz 2 unter A wird folgendes eingefügt:
Die Untersuchungen auf Hämolhyse, also namentlich die sogenannte Wassermann-
Reaktion, werden kostenlos nur für wissenschaftliche Zwecke, soweit sie in öffent-
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