Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

823 
Regierungskblatt 
  
  
für das 
Grohherzogtum Bachsen. 
Nummer 52. Weimar. 1. Dezember 1812. 
  
Inhalt: Ministeria betanntmachung über die Zuweisung des Gemeindehegirks Siegenhain zum Standes- 
amtsbezirk Jena und die Gereinigung des Eriedensrichterbezirks Ziegenhain mit dem 
dritten Friedensrichterbezirk von Fena, Seite 823. — Machtrag zu der „Alnweisung zur Ent- 
nahme und Einsendung infektiösen und oestepoee Materials an das bakteriologische Institut 
für Thüringen in Jena, vom 20. Dezember 1911“, Seite 823. — Inhaltsverzeichnis aus dem 
Zentralblatt für das Deutsche Keich, Seite 824. 
  
(Nr. 161.) Ministerialbekanntmachung über die Zuweisung des Gemeindebezirks Ziegenhain 
zum Standesamtsbezirk Jena und die Vereinigung des Friedensrichter- 
bezirks Ziegenhain mit dem dritten Friedensrichterbezirk von Jena. 
Mu Rücksicht auf die am 1. Januar 1913 erfolgende Vereinigung der Gemeinde 
Ziegenhain mit der Gemeinde Jena ist vom gleichen Zeitpunkt ab der bisherige 
Gemeindebezirk Ziegenhain aus dem Standesamtsbezirk Jenaprießnitz ausgeschieden 
und dem Standesamtsbezirk Jena zugewiesen worden. 
Aus dem gleichen Anlaß ist der bisherige Friedensrichterbezirk Ziegenhain 
vom 1. Januar 1913 ab mit dem dritten — östlichen — Friedensrichterbezirk 
von Jena vereinigt worden. 
Weimar, den 28. Dezember 1912. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Justiz. 
Rothe. 
  
(Nr. 162.) Nachtrag zu der „Anweisung zur Entnahme und Einsendung infektiösen und ver— 
dächtigen Materials an das bakteriologische Institut für Thüringen in Jena, 
vom 20. Dezember 1911“. 
Als Absatz 2 unter A wird folgendes eingefügt: 
Die Untersuchungen auf Hämolhyse, also namentlich die sogenannte Wassermann- 
Reaktion, werden kostenlos nur für wissenschaftliche Zwecke, soweit sie in öffent- 
1912 126
	        
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