Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

826 
Regierungsblatt 
  
  
  
für das 
Grohherzogtum Sachsen. 
Nummer 63. Weimar. 31. Dezember 1912. 
  
  
Inhalt: Ministerialbekanntmachung über die Geschäftsordnung und die Kostenordnung des Thüringi- 
schen Oberverwaltungsgerichts in Jena, Seite 825. 
  
(Nr. 164.) Ministerialbekanntmachung über die Geschäftsordnung und die Kostenordnung des 
Thüringischen Oberverwaltungsgerichts in Jena. 
Des Thüringische Oberverwaltungsgericht in Jena hat eine Geschäftsordnung und 
eine Kostenordnung ausgearbeitet. Beide sind unter dem Vorbehalt einer Nach- 
prüfung nach Ablauf von 2 Jahren von der Gesamtheit der beteiligten Regie- 
rungen bestätigt worden. Gemäß Artikel 44 des Staatsvertrags vom 15. De- 
zember 1910 über die Errichtung eines gemeinschaftlichen obersten Verwaltungs- 
gerichts (Regierungsblatt 1912 S. 619) werden sie nachstehend veröffentlicht. 
Weimar, den 30. Dezember 1912. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Im Auftrag: 
Slevogt. 
  
1912 127
	        
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