(Armenpflegekosten.) 103
Urkundlich haben Wir diesen Nachtrag Höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Staatsinsiegel versehen lassen.
So geschehen und gegeben
Heinrichau, den 19. Mai 1913.
O
Wilbelm Ernst.
Rothe. Hunnius. Unteutsch.
(Nr. 61.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an die Bullen-
haltungsgenosenschaft Bischofroda.
Der „Bullenhaltungsgenossenschaft Bischofroda“ ist in Gemäßheit des § 22 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuche die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 22. Mai 1913.
Großberzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slebogt.
(Nr. 62.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt.
Das 27. bis 29. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 4211. Bekanntmachung, betr. die Geltendmachung des in Artikel 4 der revidierten
Pariser Übereinkunft vom 2. Juni 1911 zum Schutze des gewerblichen
Eigentums vorgesehenen Prioritätsrechts. Vom 28. April 1913.
„ 4212. Gesetz, betr. die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungs-
jahr 1913. Vom 4. Mai 1913. «
„ 4213. Gesetz, betr. die Feststellung des Haushaltsetats für die Schutzgebiete
auf das Rechnungsjahr 1913. Vom 4. Mai 1913.
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