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(Nr. 65.) Ministerialbekanntmachung über die widerrufliche Verleihung der Berechtigung zur
Untersuchung pp. von Dampfkesseln an den Ingenieur Oskar Brandt in
Weimar.
Dem Ingenieur Oskar Brandt in Weimar ist die Berechtigung zur Vornahme
regelmäßiger technischer Untersuchungen und Wasserdruckproben aller der Aufsicht
des Thüringischen Vereins für Dampfkesselbetrieb unmittelbar oder im staatlichen
Auftrag unterstellten Dampfkessel widerruflich verliehen worden.
Weimar, den 3. Juni 1913.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
(Nr. 66.) Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Das 21. bis 27 Stück des Zentralblattes für das Deutsche Keich
enthält auf:
S.491. Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen.
„ 492. Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit Weizenmehl.
„ 492. Desgl. mit ausländischen, zum Bau, zur Ausbesserung oder zur Aus-
rüstung von Seeschiffen in deutschen Zollausschlüssen oder Freibezirken
dienenden Waren.
„ 492. Desgl. desgl.
„ 493. Veränderung in dem Stande und den Geschäftsbezirken der Erbschafts-
steuerämter und Oberbehörden.
„ 493. Ergänzung des Verzeichnisses der Vergällungsmittel für Essigsäure.
„ 495. Bestimmungen zur Anderung der Vorschriften über die Strafregister.
„ 503. Bestimmungen für die Vornahme einer Zwischenzählung der Schweine in
den Jahren 1913 und 1914.
„ 505. Ermächtigungen zur Vornahme von Ziodilstandshandlungen.
„ 507. Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 1242 der Reichsversicherungs-
ordnung.