Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

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(Nr. 65.) Ministerialbekanntmachung über die widerrufliche Verleihung der Berechtigung zur 
Untersuchung pp. von Dampfkesseln an den Ingenieur Oskar Brandt in 
Weimar. 
Dem Ingenieur Oskar Brandt in Weimar ist die Berechtigung zur Vornahme 
regelmäßiger technischer Untersuchungen und Wasserdruckproben aller der Aufsicht 
des Thüringischen Vereins für Dampfkesselbetrieb unmittelbar oder im staatlichen 
Auftrag unterstellten Dampfkessel widerruflich verliehen worden. 
Weimar, den 3. Juni 1913. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
  
(Nr. 66.) Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. 
Das 21. bis 27 Stück des Zentralblattes für das Deutsche Keich 
enthält auf: 
S.491. Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. 
„ 492. Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit Weizenmehl. 
„ 492. Desgl. mit ausländischen, zum Bau, zur Ausbesserung oder zur Aus- 
rüstung von Seeschiffen in deutschen Zollausschlüssen oder Freibezirken 
dienenden Waren. 
„ 492. Desgl. desgl. 
„ 493. Veränderung in dem Stande und den Geschäftsbezirken der Erbschafts- 
steuerämter und Oberbehörden. 
„ 493. Ergänzung des Verzeichnisses der Vergällungsmittel für Essigsäure. 
„ 495. Bestimmungen zur Anderung der Vorschriften über die Strafregister. 
„ 503. Bestimmungen für die Vornahme einer Zwischenzählung der Schweine in 
den Jahren 1913 und 1914. 
„ 505. Ermächtigungen zur Vornahme von Ziodilstandshandlungen. 
„ 507. Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 1242 der Reichsversicherungs- 
ordnung.
	        
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