Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

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(Nr. 99.) Ministerialbekanntmachung über die Verlängerung des Kreuzungsgleises auf Bahn- 
hof Martinroda und die Ernennung des Großh. Oberamtsrichters, Justizrats 
Dr. Schenk in Ilmenau zum Enteignungskommissar. 
Wir haben den von der Königlichen Eisenbahndirektion in Erfurt aufgestellten 
Plan über die Verlängerung des Kreuzungsgleises auf Bahnhof Martinroda landes- 
polizeilich genehmigt. Zur Ausführung der Arbeiten wird ein Zeitraum von 
8 Mnvnaten festgesetzt. 
Zum Enteignungskommissar ist in Abwesenheit Seiner Königlichen Hoheit 
des Großherzogs von dem Großh. Gesamtministerium in gesetzlicher Vertretung 
des Landesherrn der Großh. Oberamtsrichter, Justizrat Dr. Schenk in Ilmenau 
ernannt worden. 
Weimar, den 14. August 1913. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
  
(Nr. 100.) Ministerialbekanntmachung über die Ausschreibung von Abgaben zu den Verbands- 
kassen der Viehbesitzer. 
Zur Bestreitung der nach den §§ 25 und 26 des Ausführungsgesetzes vom 
27. März 1912 zum Reichsviehseuchengesetz vom 26. Juni 1909 — Regierungs- 
blatt S. 205 — zu leistenden, von den Viehverbandskassen zu tragenden Ent- 
schädigungen wird 
eine einfache Abgabe von zehn Pfennig für jedes Stück Pferd, Esel, 
Maulesel, Maultier und Fohlen und 
die hälftige Abgabe in der durch Ministerialverordnung vom 20. Septem- 
ber 1912 (§ 3) — Regierungsblatt S. 697 — festgestellten Höhe 
für jedes Stück Rindvieh (Ochsen, Bullen, Kühe, Rinder und 
Kälber) 
zu den Verbandskassen der Viehbesitzer des Großherzogtums hiermit dergestalt 
ausgeschrieben, daß diese Abgaben mit dem 1. Oktober ds. Js. von den 
Viehbesitzern zu erheben und beizubringen sind.
	        
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