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(Nr. 115.) Ministerialbekanntmachung über die Ausführung des Reichsstempelgesetzes.
Mit dem heutigen Tage treten das Reichsstempelgesetz in der Fassung der Bekannt-
machung vom 2. August 1913 (Reichs-Gesetzblatt S. 639) und die Ausführungs-
bestimmungen dazu (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 801) in Kraft. Zu
den bisher stempelpflichtigen Geschäften treten nach diesem Gesetze neu hinzu
Tarifnummer 1A Gesellschaftsverträge
und „ 12 Versicherungen.
Zuständige Steuerstelle für die neuen Abgaben ist für das Gebiet des Groß-
herzogtums das Großherzogliche Zollamt in Weimar.
Die Anmeldungen der Versicherer nach § 194 der Ausführungsbestimmungen
sind an die Oberzolldirektion für den Thüringischen Zoll= und Steuerverein in
Erfurt zu richten.
Weimar, den 1. Oktober 1913.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Finanzen.
J. V.
DOr. Deumann.
(Nr. 116.) Ministerialbekanntmachung über die Beauftragung der Spezialkommission Mühl-
hausen mit der Bearbeitung der Grundstückszusammenlegungssache von
Scherbda.
Die Königliche Spezialkommission in Mühlhausen Thür., Altenburgstraße 11,
ist mit der Bearbeitung der Grundstückszusammenlegungssache von Scherbda be-
auftragt worden.
Weimar, den 20. September 1913.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Kromayer.
–—K
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