Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

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(Nr. 115.) Ministerialbekanntmachung über die Ausführung des Reichsstempelgesetzes. 
Mit dem heutigen Tage treten das Reichsstempelgesetz in der Fassung der Bekannt- 
machung vom 2. August 1913 (Reichs-Gesetzblatt S. 639) und die Ausführungs- 
bestimmungen dazu (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 801) in Kraft. Zu 
den bisher stempelpflichtigen Geschäften treten nach diesem Gesetze neu hinzu 
Tarifnummer 1A Gesellschaftsverträge 
und „ 12 Versicherungen. 
Zuständige Steuerstelle für die neuen Abgaben ist für das Gebiet des Groß- 
herzogtums das Großherzogliche Zollamt in Weimar. 
Die Anmeldungen der Versicherer nach § 194 der Ausführungsbestimmungen 
sind an die Oberzolldirektion für den Thüringischen Zoll= und Steuerverein in 
Erfurt zu richten. 
Weimar, den 1. Oktober 1913. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Finanzen. 
J. V. 
DOr. Deumann. 
(Nr. 116.) Ministerialbekanntmachung über die Beauftragung der Spezialkommission Mühl- 
hausen mit der Bearbeitung der Grundstückszusammenlegungssache von 
Scherbda. 
Die Königliche Spezialkommission in Mühlhausen Thür., Altenburgstraße 11, 
ist mit der Bearbeitung der Grundstückszusammenlegungssache von Scherbda be- 
auftragt worden. 
Weimar, den 20. September 1913. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Kromayer. 
–—K 
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