Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1864. (41)

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Mittwoch  den  12.  Oktober  1864.

Inhalt.

Köntgliche  Dekrete.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Aufhebung  der  Beschränkungen  der  Einrlchtung
und  des  Betriebs  der  Getreidemühlen.

Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Aufhebung  der  besonderen  Staatsaufsicht
  über  die  Gemeinde  Wüstenroth,  Oberamts  Weinsberg.  —  Verfügung,  betreffend  eine  erneuerte
Belehrung  über  die  unter  dem  Nindvieh  sich  zeigende  Maul=  und  Klauenseuche.  —  Verfügung,  betreffend
die  noch  geltenden  Vorschriften  der  Mühl-Ordnung  vom  10.  Januar  1729..

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Königliche  Verordnung,
betreffend  die  Aufhebung  der  Beschränkungen  der  Einrichtung  und  des  Betriebs  der  Getreidemühlen.

Karl

von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Geheimen-Raths  verordnen  und  verfügen  Wir  wie  folgt:
8.  1.

Unsere  Verordnung  vom  7.  Oktober  1840,  betreffend  die  polizeiliche  Visitation  der
Getreidemühlen  (Reg.  Bl.  S.  431);  die  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern  vom
7.  Oktober  1840,  betreffend  die  Vorschriften  über  die  innere  Einrichtung  und  den  Betrieb
der  Getreidemühlen  (Reg.  Bl.  S.  435);  die  Verfügung  desselben  Ministeriums  vom
15.  November  1839,  betreffend  die  Maßregeln  zur  Verhütung  von  Unglücksfällen  durch
das  Zerspringen  von  Läufersteinen  (Reg.  Bl.  S.  721)  und  die  Ministerial-Verfügung  vom