Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 12. Oktober 1864.
Inhalt.
Köntgliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Aufhebung der Beschränkungen der Einrlchtung
und des Betriebs der Getreidemühlen.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Aufhebung der besonderen Staatsaufsicht
über die Gemeinde Wüstenroth, Oberamts Weinsberg. — Verfügung, betreffend eine erneuerte
Belehrung über die unter dem Nindvieh sich zeigende Maul= und Klauenseuche. — Verfügung, betreffend
die noch geltenden Vorschriften der Mühl-Ordnung vom 10. Januar 1729..
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Königliche Verordnung,
betreffend die Aufhebung der Beschränkungen der Einrichtung und des Betriebs der Getreidemühlen.
Karl
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths verordnen und verfügen Wir wie folgt:
8. 1.
Unsere Verordnung vom 7. Oktober 1840, betreffend die polizeiliche Visitation der
Getreidemühlen (Reg. Bl. S. 431); die Verfügung des Ministeriums des Innern vom
7. Oktober 1840, betreffend die Vorschriften über die innere Einrichtung und den Betrieb
der Getreidemühlen (Reg. Bl. S. 435); die Verfügung desselben Ministeriums vom
15. November 1839, betreffend die Maßregeln zur Verhütung von Unglücksfällen durch
das Zerspringen von Läufersteinen (Reg. Bl. S. 721) und die Ministerial-Verfügung vom