(Anstellungsgrundsätze.) 225
Anlage B.)
Anstellungsschein für den AUnterbeamtendienst.
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Dem (Vor- und Familienname, Dienstgrad und Truppenteil usw.) ist gegenwärtiger Anstellungs-
schein nach einer aktiven Militärdienstzeit von
erteilt worden.
Die Reichsbehbrden, die Staatsbehörden aller Bundesstaaten und
die Kommunalbehbrden usw. des Bundesstaats, dessen Staats-
angehbrigkeit er seit 2 Jahren besitzt,
sind verpflichtet, seine Bewerbungen um Anstellung in einer der den Militäranwärtern
und den Inhabern des Anstellungsscheins vorbehaltenen Unterbeamtenstellen nach
Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen zu berücksichtigen.
Der Inhaber bezieht eine Militärrente odvo. . monatlich.
(Behörde, die über die Gewährung des
(Stempel.) Anstellungsscheins entschieden hat.)
Alter: Jahre.
(Rr. des Anstellungsscheins.) (Anterschrift des Militärvorgesetzten.)
(Nr. der Kentenliste.)
*) Siehe die Fußnote auf Anlage A.