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und klar, die Stände seien entschlossen, das Regiment
mit seinen jetzigen Mitgliedern auf keinen Fall zu dul--den.
— Diese Erklärung der Stände blieb vollständig
in dem Umfange der frühern und bot nicht einmal die
Möglichkeit, zu sehen, ob die Stände ein Regiment über--haupt
weiter bewilligen wollten. Es war unmöglich, so
vorwärts zu kommen; die Regierung musste einen Schritt
entgegengehen. !) Sie machte den Ständen die Concession,
sich den Regimentsmitgliedern gegenüber so verhalten
zu wollen, dass es den Ständen recht sein würde, erklärte
aber zugleich, vorher müsse ein endlicher Beschluss
über Besetzung und Unterhaltung des Regiments gefasst
worden sein (27. Februar). Das war immerhin ein Schritt
zur Verständigung. Vorher standen Forderung der
Stände und Abweisung derselben durch die Regierung
einander gegenüber; jetzt war die Sache zu einer Geschäftsordnungsfrage
geworden, in welcher allerdings
keine Partei der anderen traute, sie möchte, nachdem
ihre Forderung zuerst bewilligt wäre, die Verhandlungen
abbrechen. Die Antwort der: Stände ?) ist gewissermassen
das Gegenbild zu der Erklärung der Regierung:
es sei durchaus nicht die Absicht der Stände, der
Ordnung von Worms entgegen das Regiment überhaupt
abzuschaffen; zunächst aber sei es nothwendig, dass die
Regimentsmitglieder entlassen würden, Diese Antwort
der Stände ist die erste, welche klar zeigt, dass die
Ständeversammlung nicht die extremen, auf Abschaffung -
des Regiments zielenden Anträge Kurpfalz’s vertrat.
Für den Fortgang der Verhandlungen ist sie unerheblich
gewesen, da die Regierung nicht wissen konnte,
ob damit die wahre Meinung der Ständeversammlung
zum Ausdruck kam.
1) Fr. RTA, 39. fol. 276. 277.
2) Vom 29. Februar. Fr. RTA. 89. fol. 277. 278. = Dresdener
Archiv. Loc. 10182. fol. 114. Zu diesem Bescheid war auch
die Einwilligung der Städte eingeholt worden.