Volltext : Der Reichstag zu Nürnberg 1524.

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und  klar,  die  Stände  seien  entschlossen,  das  Regiment
mit  seinen  jetzigen  Mitgliedern  auf  keinen  Fall  zu  dul--den.
  —  Diese  Erklärung  der  Stände  blieb  vollständig
in  dem  Umfange  der  frühern  und  bot  nicht  einmal  die
Möglichkeit,  zu  sehen,  ob  die  Stände  ein  Regiment  über--haupt
  weiter  bewilligen  wollten.  Es  war  unmöglich,  so
vorwärts  zu  kommen;  die  Regierung  musste  einen  Schritt
entgegengehen.  !)  Sie  machte  den  Ständen  die  Concession,
sich  den  Regimentsmitgliedern  gegenüber  so  verhalten
zu  wollen,  dass  es  den  Ständen  recht  sein  würde,  erklärte
  aber  zugleich,  vorher  müsse  ein  endlicher  Beschluss
über  Besetzung  und  Unterhaltung  des  Regiments  gefasst
worden  sein  (27.  Februar).  Das  war  immerhin  ein  Schritt
zur  Verständigung.  Vorher  standen  Forderung  der
Stände  und  Abweisung  derselben  durch  die  Regierung
einander  gegenüber;  jetzt  war  die  Sache  zu  einer  Geschäftsordnungsfrage
  geworden,  in  welcher  allerdings
keine  Partei  der  anderen  traute,  sie  möchte,  nachdem
ihre  Forderung  zuerst  bewilligt  wäre,  die  Verhandlungen
  abbrechen.  Die  Antwort  der:  Stände  ?)  ist  gewissermassen
  das  Gegenbild  zu  der  Erklärung  der  Regierung:
  es  sei  durchaus  nicht  die  Absicht  der  Stände,  der
Ordnung  von  Worms  entgegen  das  Regiment  überhaupt
abzuschaffen;  zunächst  aber  sei  es  nothwendig,  dass  die
Regimentsmitglieder  entlassen  würden,  Diese  Antwort
der  Stände  ist  die  erste,  welche  klar  zeigt,  dass  die
Ständeversammlung  nicht  die  extremen,  auf  Abschaffung  -
des  Regiments  zielenden  Anträge  Kurpfalz’s  vertrat.
Für  den  Fortgang  der  Verhandlungen  ist  sie  unerheblich
  gewesen,  da  die  Regierung  nicht  wissen  konnte,
ob  damit  die  wahre  Meinung  der  Ständeversammlung
zum  Ausdruck  kam.

1)  Fr.  RTA,  39.  fol.  276.  277.

2)  Vom  29.  Februar.  Fr.  RTA.  89.  fol.  277.  278.  =  Dresdener
  Archiv.  Loc.  10182.  fol.  114.  Zu  diesem  Bescheid  war  auch
die  Einwilligung  der  Städte  eingeholt  worden.