Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1913. (97)

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Unternehmerverzeichnis-Rr. 
Dachweisung 
der Tätigkeiten bei dem nicht gewerbsmäßigen Halten von GEeittieren und Fahrzeugen. 
Stat. 
Höhere Verwaltungsbehörde 
Versicherungsnttttt:t: 
Gemeinde-, (Stadt-, Guts-) Bezrk. 
Nachweisung 
der im . Vierteljahr 19 bei versicherungspflichtigen Tätigkeiten verwendeten Arbeitstage 
und des dafür den Versicherten gewährten Entgelts (§ 839 der Reichsversicherungsordnung). 
  
a) Vor- und Zuname, Stand und Wohnugg 
des Reittier= oder Fahrzeughalters 
c)ArtderHaltungl):...................·..................................................................·....................·.....·.............·............... 
d)ArtderverwendetenKraft2):.....··..................................·.................·.·...·.......................·.......................·........... 
e) Sind schon im vergangenen Vierteljahre ]i1 
pflichtige Personen beschäftigt worden? (Ja oder nein.) 
f) Ist für das vergangene Vierteljahr schon eine *% 
weisung vorgelegt worden? (Ja oder nein.) 
8) Werden im laufenden Vierteljahre noch — 
pflichtige Personen beschäftigt? (Ja oder nein.) 
  
1) Z. B. Reittier-, Pferdefuhrwerk-, Kraftfahrzeug-, Motorboot-, Flugzeughaltung. 
2) Z. B. tierische Kraft, Explosionsmotor, elektrische Kraft.
	        
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