Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

198 (Aufzüge. — Fahrstühle —.) 
  
Anlage 4. 
Bescheinigung 
über die 
technische Untersuchung der maschinellen Anlage eines Aufzugs (Fahrstuhls) 
(Abnahmeprüfung). 
Der für eine Tragfähigkeit nna 
bestimmte...·............................ Aufzugdes.......................·..................·....·...............·..........................·..... 
zu....·.·.......·.....................·........··................. ,welcherimJahre»»»»··»»·»···»·»»·»·»» von der Firma 
zu......·..................·......................·....·............. erbaut wurde und mit 
der laufenden Fabrikuummier versehen ist, wurde heute gemäß 8S. der 
Ministerialverordnung vom 22. April 1914 über die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen 
(Fahrstühlen) einer technischen Untersuchung (Abnahmeprüfung) hinsichtlich seiner maschinellen 
Anlage unterzogen. 
Diese Prüfung wurde ausgeführt auf Grund der von dem unterzeichneten Sach— 
verständigen ........·.................... ..·......·.......................... geprüften und bescheinigten Zeich- 
nungen, Beschreibungen und Berechnungen. 
Hierbei wurde festgestellt, daß die Ausführung mit diesen Unterlagen in allen 
Punkten übereinstimmt und der Aufzug hinsichtlich der maschinellen Einrichtung der genannten 
Verordnung entspricht. 
Der Inbetriebnahme stehen, sofern auch die bautechnische Abnahme stattgefunden hat, 
Bedenken nicht entgegen. 
Der Sachpverständige.
	        
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