198 (Aufzüge. — Fahrstühle —.)
Anlage 4.
Bescheinigung
über die
technische Untersuchung der maschinellen Anlage eines Aufzugs (Fahrstuhls)
(Abnahmeprüfung).
Der für eine Tragfähigkeit nna
bestimmte...·............................ Aufzugdes.......................·..................·....·...............·..........................·.....
zu....·.·.......·.....................·........··................. ,welcherimJahre»»»»··»»·»···»·»»·»·»» von der Firma
zu......·..................·......................·....·............. erbaut wurde und mit
der laufenden Fabrikuummier versehen ist, wurde heute gemäß 8S. der
Ministerialverordnung vom 22. April 1914 über die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen
(Fahrstühlen) einer technischen Untersuchung (Abnahmeprüfung) hinsichtlich seiner maschinellen
Anlage unterzogen.
Diese Prüfung wurde ausgeführt auf Grund der von dem unterzeichneten Sach—
verständigen ........·.................... ..·......·.......................... geprüften und bescheinigten Zeich-
nungen, Beschreibungen und Berechnungen.
Hierbei wurde festgestellt, daß die Ausführung mit diesen Unterlagen in allen
Punkten übereinstimmt und der Aufzug hinsichtlich der maschinellen Einrichtung der genannten
Verordnung entspricht.
Der Inbetriebnahme stehen, sofern auch die bautechnische Abnahme stattgefunden hat,
Bedenken nicht entgegen.
Der Sachpverständige.