220
7. die Großh. Fachschule und Lehrwerkstatt für Glasinstrumentenmacher
und Feinmechaniker in Ilmenau,
8. die Großh. Baugewerkenschule in Weimar,
9. die Handelsschulen der Handelskammer für das Großherzogtum Sachsen,
10. die der Landwirtschaftskammer für das Großherzogtum Sachsen unter-
stellten landwirtschaftlichen Winterschulen in Marksuhl und Triptis,
11. die städtische Baugewerkschule in Bad Suflza,
12. das Thüringische Technikum in Ilmenau.
II.
Der Erlaß weiterer Bestimmungen bleibt für Einzelfälle vorbehalten.
Weimar, den 24. April 1914.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
(Nr. 65.) Ministerialbekanntmachung über die Satzung der Gemeindesparkasse in Oldisleben
vom 21. Juni 1913.
Die nachstehend abgedruckte Satzung der Gemeindesparkasse in Oldisleben vom
21. Juni 1913 ist von uns genehmigt worden.
Weimar, den 23. April 1914.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Weimar.
Satzung
der Gemeindesparkasse zu Oldisleben.
I. Zweck und rechtliche Eigenschaften der Sparkasse.
§ 1.
Die Sparkasse zu Oldisleben wird eine Gemeindeanstalt. Die Gesamtheit ihrer Rechte
und Verbindlichkeiten geht mit getrennter Verwaltung unter Bezeichnung als Gemeindesparkasse
auf die Gemeinde Oldisleben über.