Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

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für den zum Gemeindebezirk Weilar gehörigen Flurbezirk Bayershof 
(Amtsgerichtsbezirk Stadtlengsfeld), 
für den Gemeindebezirk Weilar mit Ausnahme des Flurbezirks Bayers- 
hof (Amtsgerichtsbezirk Stadtlengsfeld) 
dem 15. Juli 1914 beginnt. 
Weimar, den 26. Juni 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Iustiz. 
Kotbe. 
  
83.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt. 
Das 32. bis 35. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
4389. 
4390. 
4391. 
4392. 
4393. 
4394. 
4395. 
4396. 
4397. 
Gesetz gegen den Verrat militärischer Geheimnisse. Vom 3. Juni 1914. 
Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reiche und Frankreich zur 
Regelung des Verkehrs mit Branntwein und alkoholhaltigen Erzeug- 
nissen über die deutsch-französische Grenze. Vom 13. Januar 1914. 
Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen 
Gegenständen des Gartenbaues. Vom 3. Juni 1914. 
Bekanntmachung, betreffend die im Anschluß an die deutsch-dänische 
Vereinbarung vom 1. Juni 1910 von Deutschland mit Dänemark 
getroffene weitere Vereinbarung zur Vereinfachung des Rechtshilfe- 
verkehrs. Vom 6. Juni 1914. 
Gesetz zur Anderung der §§ 74, 75 und des § 76 Abs. 1 des 
Handelsgesetzbuchs. Vom 10. Juni 1914. 
Gesetz, betreffend Anderung der Gebührenordnung für Zeugen und 
Sachverständige. Vom 10. Juni 1914. 
Gesetz, betreffend Postdampfschiffsverbindungen mit überseeischen Ländern. 
Vom 10. Juni 1914. 
Gesetz, betreffend Bürgschaften des Reichs zur Förderung des Baues von 
Kleinwohnungen für Reichs= und Militärbedienstete. Vom 10. Juni 1914. 
Verordnung, betreffend Anderung der Verordnung über die Tagegelder, 
Fuhrkosten und Umzugskosten von Beamten der Betriebsverwaltung 
der Reichseisenbahnen. Vom 10. Juni 1914. 
Druck Welmarischer Verlag G. m. K H. in Welmar. 
 
	        
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