Contents : Kriegsverordnungen für Drogisten

Benzoesaures  Natron

-  Beschlagnahme,  >

 

Die  Höchstprei  se  gelten  für  Barzahlung
  bei  Empfane.  Wird  der
Kaufpreis  gestundet,  so  dürfen  bis
2v.  H.  Jahreszinsen  über  Reichsbankdiskont
  zugeschlagen  werden.

Durch  Ausnahmebewilligung  vom
7.  ‚Juli  1916  ist  für  die

zeit  bis  zum  31.  Dezember  1916  gestattet

  worden,  Testbenzin  bei  Mengen
unter  100  k&  mit  650  M.  und  bei
Mengen  unter  25  kg  bis  zu  70  M.
die  100  kg  zu  berechnen.  Nach  dem
31.  Dezember  gelten  für  Testbenzin
wieder  «die  bereits  vorher  angegebenen
Nöchstpreise,

Benzoesaures  Natron  ist  zur  Konservierung

  von  Obst  in  den  Ministerialrichtlinien
  zur  Verwertung  der  Obsternte
  vom  22.
empfohlen  worden.
rung  braucht  nicht  deklariert  zu
werden,  wenn  auf  1  kg  Fruchtmus
oder  Fruchtsaft  nicht  mehr  als
1--11/a  g  angewendet  wird.  Benzursaures
  Natron  steht  zwar  im  Verzeiehnis
  B  der  Kaiserl.  Verordnung,
gehört:  also  zu  den  Stoffen,  dıe  außerhalb
  «der  Apotheken  nicht,  verkauft
werden  dürfen,  es  ist  aber  anzunehmen,
  daß  in  dieser  Zeit  keine
Beanstandungen  wegen  Abgabe  von
benzoesaurem  Natron  erfolgen  werden,
in  Tablettenform  und  in  Lösung

ist  es  ohnehin  als  freiverkäuflich
anzusehen.
Benzol.  Xylol  und  Solventnaphtha

darf  durch  ErlaB  vom  18.  August
1915  (G.M.Bi.  8.  200)  mr  in  entuluoltem
  Zustande  verkauft,  geliefert
  und  verbraucht  werden.  Die
Stoffe  dürfen  höchstens  einen  Monat

auf  Lager  gehalten  werden.  Der
Höc  hstpreis  (letzter  ITand)  beträgt
  für:
Reintoluat  .....  I  M.  für  100  kg,
Benzol  ........  2,  u,  10,
Solventnaphtha
und  II.....  62  „m  100,
Xyloloec..c....  62.  u  100  „
Benzalspiritus
(Mischung
70  B.:30  Sp.)  67  „  „  100  „
Benzolspiritus
(Nischung
25  RB.  :755p.)  74  „  „  100  „

Mai  1916  behörtllich  |
Die  Kunservie-  |

 

Die  Versandkosten  vom  letzten
Lager  können  zugeschlagen  werden,
auch  dürien  bei  Stundung  des  Kaufpreises
  2%,  Zinsen  über  Reichsbankdiskont
  berechnet  werden.

:  Benzylchlorid,  Benzoylchlorid
Übergangs-  |

'Benzalechlorid.  Die  Ausfuhr
Bekannt-1915
  ver

un
und  Durchfuhr  ist  durch
machung  vom  31.  Juli
boten.

|  Beschlagnahme.  DieBeschlagnahme

von  Gegenständen  zur  flerstellung
oder  zum  Betriebe  von  Kriegsbedarisartikeln
  erfolgt  auf  Grund  der  Verordnung
  zur  Sieherste  ‚lung  des  Kriegsbeclaris
  vom  24.  Juni  1915  {R.G.  Rt.
Ss.  357).  Die  Beschlagnahme  erfolgt
durch  öffentliche  Bekanntmachung
oder  darch  Mitteilung  an  denjenigen,
der  die  Gegenstände  im  Besitz  hat
oder  herstellt.  Sie  tritt  mit  der
öffentlichen  Bekanntmachung  oder
mit  dem  Empfang  der  Mitteilung  in
Kraft.  Die  Beschlagnahme  hat  die
Wirkung,  daß  jede  Veränderung  an
der  Ware  unzulässig  und  jede  weitere
Verfügung  über  die  Gegenstände  nur
mit  Zustimmung  der  bese  hagnahmenden
  Behörde  erfolgen  kann.  Anderweitig
  abgeschlossene  Lieferungsverträge
  verlieren  mit  Jer  Beschlagnahme
  ihre  Rechtskraft.  Der  Besitzer
  ist  verpflichtet,  die  beschlagnahmten
  Gegenstände  bis  zum  Ablauf
  einer  zu  bestimmenden  Frist
oder  bis  zu  einer  ihm  gestatteten
Verarbeitung  oder  Verfügung  zu  verwahren
  und  pfleglich  zu  behandeln.
Für  (ie  sorgsame  Aufbewahrung  kann
eine  Entschädigung  gewährt  werden.
Wer  bese  hlagnahmte  (regenstände
beiseite  schafft,  beschädigt  "oder  zerstört,
  verwendet,  verkauft  oder  kauft,
oder  wer  die  beschlagnahmten  Üegenstände
  nicht  zweckentsprechend  aufbewahrt,
  wird  mit  (refängnis  bis  zu
einen  Jahr  oder  mit  (reldstrafe  bis  zu
1000)  M.  bestraft.  Bei  den  meisten
Verordnungen,  die  bisher  eine  Beschlagnahme
  verfügten,  war  stets
eine  Mindestmenge  angegeben  (z  B.
bei  Kakao  und  Schokolade  25  kg),
die  der  Beschlagnahme  nicht.  unterlag.
  Die  Mindestmengen  dürfen  gewöhnlich
  ohne  weiteres  ausverkauft
werden.  Man  beachte  deshalb  stets
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