pünktlich abzuführen.
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Die Beitragspflichtigen werden aufgefordert, die nach den festgestellten Viehstands-
verzeichnissen auf sie entfallenden Beiträge an die Ortssteuereinnahmen
Diese haben gemäß § 8 der Ministerialverordnung vom
20. September 1912 für rechtzeitige Beibringung und Ablieferung der Beiträge
an die Großherzoglichen Rechnungsämter zu sorgen.
Weimar, den 14. August 1914.
(Nr. 118.)
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4456.
4457.
4458.
4459.
4460.
4461.
4462.
4463.
4464.
4465.
4466.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt.
56. bis 59. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Bekanntmachung über die gerichtliche Bewilligung von Zahlungsfristen.
Vom 7. August 1914.
Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Per-
sonen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben. Vom 7. August 1914.
Bekanntmachung, betr. die Verlängerung der Fristen für wechsel= und
scheckrechtliche Handlungen. Vom 7. August 1914.
Bekanntmachung, betr. die Anordnung einer Geschäftsaufsicht zur Ab-
wendung des Konkursverfahrens. Vom 8. August 1914.
Bekanntmachung, betr. die zeitweilige Außerkraftsetzung einzelner Vor-
schriften des Handelsgesetzbuchs usp. Vom 8. August 1914.
Bekanntmachung, betr. die Handelsbeziehungen zum britischen Reiche.
Vom 10. August 1914.
Bekanntmachung, betr. die Wirkung des Außerkrafttretens von Handels-
verträgen. Vom 10. August 1914.
Bekanntmachung über die Fälligkeit im Ausland ausgestellter Wechsel.
Vom 10. August 1914.
Bekanntmachung, betr. vorübergehende Anderung der Eisenbahn-Verkehrs-
ordnung (Reichs-Gesetzblatt 1909 S. 93 flgd.). Vom 10. August 1914.
Bekanntmachung, betr. Auslandswechsel. Vom 12. August 1914.
Bekanntmachung, betr. die Abtretung und Pfändung der Forderungen
an die Kriegskasse aus der Überlassung von Pferden, Fahrzeugen und
Geschirren. Vom 12. August 1914.
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