Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

50 (Schlachtvieh. u. Fleischbeschau.) 
6. 
In den Beschautagebüchern haben die Tierärzte über die bakteriologische Unter- 
suchung die erforderlichen Eintragungen zu machen und bei Einreichung der Jahres- 
berichte über die Schlachtvieh= und Fleischbeschau zusammenfassend zu berichten: 
1. bei wieviel Tieren der verschiedenen Gattungen eine bakteriologische 
Fleischuntersuchung stattgefunden hat; 
2. welche Krankheiten zur Schlachtung der Tiere geführt haben; 
3. wie das Fleisch der Tiere endgültig beurteilt worden ist. 
Weimar, den 5. März 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 27.) Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. 
Das 12. bis 14. Stück des Zentralblattes für das Deutsche Reich 
enthält auf: 
S. 181. Herabsetzung der Kontingente der Zündwarenfabriken für das Betriebs- 
jahr 1913/14. 
„ 184. Anderung der Ausführungsbestimmungen zum Reichsschuldbuchgesetze. 
„ 184. Notierung von Terminpreisen auf Grund des § 58 der Ausführungs- 
bestimmungen zum Reichsstempelgesetze. 
„ 184. Gesamtverzeichnis der zur Anstellung von Militäranwärtern usw. ver- 
pflichteten Privateisenbahnen. 
„ 202. Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit 
von militärpflichtigen Deutschen in Nizza und im Fürstentum Monaco. 
„ 202. Ausdehnung des Zollausschlußgebiets von Emden auf die neuen Hafen- 
anlagen daselbst. 
„ 202. Berichtigung. 
  
Druck: Welmartischer Oerliag S. m. bö. P.ii Wemu
	        
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