Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1914. (98)

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(Nr. 31.) Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Exequaturs an den amerikanischen 
Konsul Graham H. Kemper in Erfurt. 
Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika für das Deutsche Reich 
mit dem Amtssitz in Erfurt ernannten Herrn Graham H. Kemper ist namens des 
Reichs das Exequatur erteilt worden. 
Weimar, den 11. März 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des A#ußern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 32.) Ministerialbekanntmachung über die Aufnahme der Pferde= und Rindviehbestände. 
Genäß § 32 des Ausführungsgesetzes vom 27. März 1912 zum VWiehseuchen- 
gesetze vom 26. Juni 1909 wird von dem unterzeichneten Staatsministerium 
als Tag für die diesjährige Aufnahme der Pferde= und Rindviehbestände der 
3. April 1914 bestimmt. 
Die Gemeindevorstände des Großherzogtums haben hiernach das Erforderliche 
wahrzunehmen. 
Weimar, den 10. März 1914. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
  
(Nr. 33.) Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. 
Das 15. und 16. Stück des Zentralblattes für das Deutsche Keich 
enthält auf: 
S. 205. Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. 
„ 208. Neue Fassung der „Anweisung über das Verfahren, betr. die postamt- 
liche Bestellung von Briefen mit Zustellungsurkunde“.
	        
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