Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

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Tag für die diesjährige Aufnahme der Pferde= und Rindviehbestände der 30. März 
1915 bestimmt. 
Die Gemeindevorstände des Großherzogtums haben hiernach das Erforderliche 
wahrzunehmen. 
Weimar, den 8. März 1915. 
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(Nr. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementscheft: 
Slevogt. 
  
46.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt. 
Das 29. bis 33. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
4663 
4664. 
4665 
4666 
4667 
4668. 
4669. 
4670. 
4662. Bekanntmachung, betr. den Wochenmarktverkehr. Vom 2. März 1915. 
Bekanntmachung über den Anbau von Zuckerrüben. Vom 4. März 1915. 
Bekanntmachung über Erhebungen der Vorräte von Kartoffeln. Vom 
4. März 1915. 
Bekanntmachung, betr. die Fristen des Wechsel= und Scheckrechts für 
Elsaß-Lothringen, Ostpreußen usw. Vom 4. März 1915. 
Bekanntmachung über die Beschäftigung von Gefangenen mit Außen- 
arbeit. Vom 4. März 1915. 
Bekanntmachung über weitere Regelung des Branntweinverkehrs. Vom 
4. März 1915. 
Bekanntmachung über die Vornahme von Zwischenzählungen der Schweine 
am 15. März und 15. April 1915. Vom 4. März 1915. 
Bekanntmachung über die zwangsweise Verwaltung russischer Unter- 
nehmungen. Vom 4. März 1915. 
Bekanntmachung über vorübergehende Zollerleichterungen. Vom 8. März 
1915. 
47.) Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. 
Das 8. Stück des Zentralblattes für das Deutsche Meich enthält auf: 
S. 45. Anderung in der Zollgebührenordnung. 
„ 45. Ergänzung der Tabakersatzstoff-Ordnung. 
„ 46. Erhöhung der ohne Steuerzuschlag herstellbaren Zündwarenmengen auf 
sechzig vom Hundert der Vollkontingente. 
  
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