Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

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(Nr. 51.) Ministerialbekanntmachung über einen Wechsel im Beleihungsausschuß der Groß- 
herzoglichen Landeskreditkasse. 
Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin als derzeitige Landesregentin 
haben gnädigst beschlossen, vom 1. April 1915 ab an Stelle des ausscheidenden 
Staatsrats Dr. Slevogt den Geheimen Regierungsrat Dr. Münzel zum Mitgliede 
des Beleihungsausschusses der Großherzoglichen Landeskreditkasse zu ernennen. 
Weimar, den 13. März 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
(Nr. 52.) Ministerialbekanntmachung über die Ersatzwahl eines Landtagsabgeordneten. 
An Stelle des verstorbenen Landtagsabgeordneten Rudolf Gröschner in Bad 
Sulza ist durch allgemeine Wahl im X. Wahlbezirke der Bürgermeister Adolf 
Koch in Wormstedt zum Abgeordneten gewählt worden. Herr Koch hat die Wahl 
angenommen. 
Weimar, den 20. März 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Jnnern. 
Anteutsch. 
(Nr. 53.) Ministerialbekanntmachung über Anderung der Postordnung vom 20. März 1900. 
Uuter Hinweis auf § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs 
vom 28. Oktober 1871 wird die nachstehende Verordnung des Reichskanzlers vom 
16. März 1915 über Anderung der Postordnung vom 20. März 1900 (Regie- 
rungsblatt S. 331) zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Weimar, den 20. März 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementscheft: 
Slebogt.
	        
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