Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

141 
Regierungsblatt 
für das 
Grohherzogtum Sachsen. 
Jahrgang 1915. 
Nr. 26. 
  
  
Min 
S. 14 
Inhalt: Gesetz über die Wiederschlagung von Untersuchungen gegen Kriegsteilnehmer. S. 141. — 
Hsterialverorbnung vom 14. Mai 1915 über die Todesursachenstatistik während des Krieges. 
(Nr. 88.) Gesetz über die Niederschlagung von Untersuchungen gegen Kriegsteilnehmer. Vom 
17. Mai 1915. 
Wir 
Wilbelm Ernst, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, 
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
rꝛc. ꝛc. 
verordnen mit Zustimmung des getreuen Landtags was folgt: 
Untersuchungen gegen Teilnehmer an dem gegenwärtigen Kriege wegen 
Handlungen, die vor der Einberufung zu den Fahnen begangen worden 
sind, können im Wege der Gnade niedergeschlagen werden. 
32 
1915. 
Ausgegeben in GWeimar am 27. Mai 1915.
	        
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