Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

101 
Regierungsblatt 
für das 
Großherzogtum Sachsen. 
Jahrgang 1915. 
Nr. 29. 
Inhalt: Ministerialbekanntmachung über die Aufhebung der Amtshandlungen der konsularischen Ver- 
treter Italiens infolge des Krieges. S. 151. — Ministerialbekanntmachung über die Ande- 
rung der Postordnung vom 20. März 1900. S. 151. — Inhaltsverzeichnis aus dem Keichs- 
Gesetzblatt. S. 154. — Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. S. 154. 
  
  
  
(Nr. 96.) Ministerialbekanntmachung über die Aufhebung der Amtshandlungen der konsu- 
larischen Vertreter Italiens infolge des Krieges. 
Santlichen konsularischen Vertretern Italiens im Reich ist das Exequatur ent- 
zogen worden. Zur Ausübung irgend welcher Amtsgeschäfte sind sie daher nicht 
mehr befugt. 
Weimar, den 26. Mai 1915. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 97.) Ministerlalbekanntmachung über die Anderung der Postordnung vom 20. März 1900. 
Unter Hinweis auf § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs 
vom 28. Oktober 1871 wird die nachstehende Verordnung des Reichskanzlers vom 
1915. 
Ausgegeben in Weimar am 8. Juni 1915. 35
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.