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Regierungsblatt
für das
Großiherzogtum Sachsen.
Jahrgang 1915.
Nr. 30.
Inbalt: Landesherrliche Kundgebung. S. 155. — Landesherrlicher Erlaß über die Miederschlagung
von Antersuchungen gegen Kriegsteilnehmer. S. 157. — Zehnter Nachtrag zu den Statuten
des Großherzoglich Sächsischen Hausordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken. S. 158.
(r 100) Tandesherrliche Kundgebung.
In Anbetracht der schweren und ernsten Zeit, in der das deutsche Vaterland
gegenwärtig steht, habe Ich bereits früher den Wunsch zu erkennen gegeben, daß
an Meinem diesjährigen Geburtstag die Hundertjahrfeier der Annahme der Groß-
herzoglichen Würde durch Meinen verewigten Ahnherrn Carl August, ruhmreichen
Angedenkens, mit kirchlichen und Schulfeiern begangen, von sonstigen festlichen
Veranstaltungen jedoch abgesehen werde.
Es ist Mir aber herzliches Bedürfnis, den Gefühlen des Dankes Aus-
druck zu verleihen, die Mich bei diesem für Mein Haus und Land gleich bedeut-
samen Ereignis beseelen.
In dankbarem Aufblick zu Gott gedenke Ich der gnädigen Führung und der
vielfachen Segnungen, die Mein Haus und Mein Land während des verflossenen
Jahrhunderts erfahren haben; mit aufrichtigem Danke gegen den Höchsten erfüllen
Mich insbesondere in der jetzt über das deutsche Vaterland hereingebrochenen
schweren Prüfung die sichtbaren Beweise der göttlichen Gnade.
Das Deutsche Reich hat in einem Kampfe ohnegleichen Ehre und Dasein zu
verteidigen. Mit Begeisterung sind auch in meinem Lande alle wehrfähigen
1915.
Ausgegeben in Weimar am 10. Juni 1915. 36