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für den Gemeindebezirk Isseroda (Amtsgerichtsbezirk Vieselbach),
für den Gemeindebezirk Utzberg (Amtsgerichtsbezirk Vieselbach),
für den Gemeindebezirk Vollersroda (Amtsgerichtsbezirk Weimar)
mit dem 1. Juli 1915 beginnt.
Weimar, den 9. Juni 1915.
(Nr. 108.)
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Fustiz.
Rotbe.
Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt.
Das 69. und 70. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr.
*74
, 4758.
„, 4759.
„ 4760.
(Nr. 109.)
4757. Zusatzvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden zu
dem am 27. August 1907 unterzeichneten Vertrag über Unfallversiche-
rung. Vom 30. Mai 1914.
Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 30. Mai 1914
vereinbarten Zusatzvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und den
Niederlanden zu dem am 27. August 1907 unterzeichneten Vertrag
über Unfallversicherung vom 22. Mai 1915.
Verordnung über Zulassung von Strafbefehlen bei Vergehen gegen
Vorschriften über wirtschaftliche Maßnahmen. Vom 4. Juni 1915.
Bekanntmachung, betr. Betriebsauflage für den Sommerbrand in
landwirtschaftlichen Brennereien im Betriebsjahr 1914/15. Vom
4. Juni 1915.
Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Das 23. und 24. Stück des Zentralblattes für das Deutsche Weich
enthält auf:
S. 155. Anderung der Postordnung vom 20. März 1900.
„ 157. Anderung des Weinlagerregulativs.
„ 157. Verlegung der Zollgrenze im hamburgischen Freihafengebiete.
„ 159. Verwendung eines Teiles der für Zwecke der sozialen Kriegsinvaliden-
fürsorge bereitgestellten Reichsmittel.
„ 160. Freigabe von Spiritus zur Fruchtsafthaltbarmachung.
Tiuch Wearischer Vorlag G.m. ö. O. Melmo