Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

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für den Gemeindebezirk Isseroda (Amtsgerichtsbezirk Vieselbach), 
für den Gemeindebezirk Utzberg (Amtsgerichtsbezirk Vieselbach), 
für den Gemeindebezirk Vollersroda (Amtsgerichtsbezirk Weimar) 
mit dem 1. Juli 1915 beginnt. 
Weimar, den 9. Juni 1915. 
(Nr. 108.) 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Fustiz. 
Rotbe. 
  
Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt. 
Das 69. und 70. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 
*74 
, 4758. 
„, 4759. 
„ 4760. 
(Nr. 109.) 
4757. Zusatzvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden zu 
dem am 27. August 1907 unterzeichneten Vertrag über Unfallversiche- 
rung. Vom 30. Mai 1914. 
Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 30. Mai 1914 
vereinbarten Zusatzvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und den 
Niederlanden zu dem am 27. August 1907 unterzeichneten Vertrag 
über Unfallversicherung vom 22. Mai 1915. 
Verordnung über Zulassung von Strafbefehlen bei Vergehen gegen 
Vorschriften über wirtschaftliche Maßnahmen. Vom 4. Juni 1915. 
Bekanntmachung, betr. Betriebsauflage für den Sommerbrand in 
landwirtschaftlichen Brennereien im Betriebsjahr 1914/15. Vom 
4. Juni 1915. 
  
Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. 
Das 23. und 24. Stück des Zentralblattes für das Deutsche Weich 
enthält auf: 
S. 155. Anderung der Postordnung vom 20. März 1900. 
„ 157. Anderung des Weinlagerregulativs. 
„ 157. Verlegung der Zollgrenze im hamburgischen Freihafengebiete. 
„ 159. Verwendung eines Teiles der für Zwecke der sozialen Kriegsinvaliden- 
fürsorge bereitgestellten Reichsmittel. 
„ 160. Freigabe von Spiritus zur Fruchtsafthaltbarmachung. 
  
Tiuch Wearischer Vorlag G.m. ö. O. Melmo
	        
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