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dem Verkehr zurückgezogen sind; ausgenommen hiervon sind die Trocken sera
Nr. 178, 206 und 223 der Hoöchster Farbwerke, sowie Nr. 86 und 88 der
Behringwerke.
Weimar, den 30. Juni 1915.
(Nr.
Nr.
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§’
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementscheft:
Slevogt.
132.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt.
Das 85. bis 91. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
4789.
4790.
4791.
4792.
4793.
4794.
4795.
4796.
4797.
Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes
über den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln.
Vom 1. Juli 1915.
Bekanntmachung über gewerbliche Schutzrechte feindlicher Staatsange-
höriger. Vom 1. Juli 1915.
Bekanntmachung, betreffend Anwendung der Vertragsgollsätze auf belgi-
sches Obst. Vom 1. Juli 1915.
Bestimmungen zur Ausführung der Verordnung über gewerbliche Schutz-
rechte feindlicher Staatsangehöriger. Vom 2. Juli 1915.
Bekanntmachung über das Verbot des Vorverkaufs von Erzeugnissen
der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation aus der in-
ländischen Ernte des Jahres 1915. Vom 7. Juli 1915.
Bekanntmachung über die Höchstpreise für Petroleum und die Verteilung
der Petroleumbestände. Vom 8. Juli 1915.
Bekanntmachung, betreffend Zollfreiheit für Halbzeug der Tarifnummer
650. Vom 8. Juli 1915.
Bekanntmachung über die Lohnverarbeitung von Kartoffeln in kleineren
Brennereien. Vom 8. Juli 1915.
Bekanntmachung über das Außerkrafttreten von Vorschriften der Bundes-
ratsverordnung über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und
Mehl vom 25. Jannar 1915 (Reichs-Gesetzblatt S. 35). Vom
10. Juli 1915.
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