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(Nr. 175.) Ministerialbekanntmachung, betreffend Salatkartoffeln.
Die Ministerialbekanntmachung vom 28. November 1914 (Regierungsblatt S. 373)
wird dahin abgeändert, daß die Nummer 2 lautet:
2. Als Salatkartoffeln (§ 3 der Ministerialverordnung über Hoöchstpreise im
Kartoffelkleinhandel vom 20. Februar 1915, Regierungsblatt S. 71) gelten aus-
schließlich die Sorten: weiße Sechswochennierenkartoffel, Julinierenkartoffel,
Mäuschen, Casseler Hörnchen.
Weimar, den 15. September 1915.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
(Nr. 176.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt.
Das 122. bis 124. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter:
Nr. 4875. Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Getreide, Hülsenfrüchten,
Mehl und Futtermitteln. Vom 11. September 1915.
„ 4876. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Frei-
staate Paraguay. Vom 26. November 1909.
„ 4877. Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 26. November 10909
in Asuncion zwischen dem Deutschen Reiche und dem Freistaate Paraguay
abgeschlossenen Auslieferungsvertrags und den Austausch der Ratifikations-
urkunden. Vom 9. September 1915.
„ 4878. Verordnung über die Beurkundung der Sterbefälle von Militärpersonen,
die im Inland weder einen Wohnsitz gehabt haben, noch dort geboren
sind. Vom 7. September 1915.
„ 4879. Bekanntmachung über die Zuständigkeit zur Beurkundung der Sterbe-
fälle von Militärpersonen, die im Inland weder einen Wohnsitz gehabt
haben, noch dort geboren sind. Vom 11. September 1915.
„ 4880. Bekanntmachung, betreffend vorübergehende Anderung der. Anlage C zur
Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 9. September 1915.
„ 4881. Bekanntmachung über die Ausdehnung der Verordnung über den Ver-
kehr mit Kraftfuttermitteln vom 28. Juni 1915 (Reichs-Gesetzblatt
S. 399) auf weitere Futtermittel. Vom 13. September 1915.
Druck Weimanscher Verlag G m. v. DH in Welmar