Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

(Azetylenverordnung.) 23 
An den Apparaten dürfen keine aus Kupfer bestehenden Teile angebracht sein. 
Die Verwendung von Kupferlegierungen ist zu ässig. 
86. 
Feststehende Azetylenapparate. d. h. solche, welche mit einer festverlegten Leitung 
verbunden sind oder bei beweglicher Leitung den Aufstellungsraum nicht wechseln, 
müssen in besonderen, ausschließlich den Zwecken des Betriebs der Apparate 
dienenden Räumen mit dichten Wänden und leichter Bedachung aufgestellt werden 
(vergl. jedoch §§ 11 und 12). Die Verschalung der Dachflächen oder die lose Auf- 
legung einer leichten, mit schlechten Wärmeleitern bedeckten Zwischendecke ist gestattet. 
Gasbehälter dürfen im Freien aufgestellt werden, wenn ihre Wasserabschlüsse gegen 
Einfrieren geschützt sind. 
Die Apparatenräume müssen derart geräumig sein, daß die Apparate zugäng- 
lich sind. 
87. 
Die Apparatenräume müssen genügendes Tageslicht haben, um in ihnen alle 
erforderlichen Arbeiten bei Tage, ohne künstliche Beleuchtung vornehmen zu können. 
Apparatenräume, bei denen es nach ihrer Zweckbestimmung von vornherein zu 
erwarten ist, daß eine Bedienung der Apparate, wenn auch nur gelegentlich, in der 
Dunkelheit erforderlich wird (z. B. in Gastwirtschaften oder bei Anlagen für eine 
Stundenleistung von mindestens 3000 Liter Gas), müssen Einrichtungen zur künst— 
lichen Beleuchtung erhalten. Diese darf nur von außen vor gasdichten, nicht zu 
öffnenden Fenstern aus starkem Glase durch geschlossene, haltbare Laternen erfolgen. 
Wird in diesen Azetylen benutzt, so muß daneben eine andere Beleuchtungsart für 
die Laternen betriebsbereit vorhanden sein. 
In der zur künstlichen Beleuchtung des Apparatenraums benutzten Umfassungs- 
fläche sollen, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist, Türen nicht vorhanden sein. 
Fenster in dieser Fläche müssen aus starkem Glase bestehen, gasdicht und nicht 
öffenbar sein. 
Motoren sowie Sicherungen und Kontaktvorrichtungen elektrischer Einrichtungen 
müssen außerhalb des Apparatenraums liegen oder funkensicher sein. 
88. 
Die Apparatenräume müssen im höchsten Punkte mit guten Lüftungseinrich- 
tungen versehen werden. Die Ausmündungsstellen dieser Lüftungseinrichtungen und 
6· 
Aufstellung fost- 
stebender 
Azetylen= 
A#pparate.
	        
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