Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

60 (Azetylenverordnung.) 
Regeln für die Ausführung von Ajzetylengasleitungen. 
(Nach Maßgabe der Vorschriften des deutschen Vereins von Gas= und Wasser- 
fachmännern; vergl. Ziffer 14 der technischen Grundsätze für den 
Bau von Azetylenanlagen.) 
Die Rohrleitungen sollen möglichst zugänglich und vor Frost geschützt sein. 
kkitungn. Leitungen im Freien und an kalten Wänden sollen möglichst weit genommen werden. 
Verdeckt liegende Leitungen sollen mindestens 13 Millimeter lichte Weite haben 
und müssen vor der Zudeckung der Prüfung unterzogen werden. 
Bei Rohrleitungen unter Fußböden darf die Deckung nicht auf den Röhren 
aufliegen. 
Die Führung der Rohrleitungen durch Schornsteine und Kanäle ist verboten. 
Die Durchführung von Rohren durch unzugängliche, hohle Mauern oder durch 
starke Mauern soll in einem an beiden Enden offenen Futterrohre geschehen. Dieses 
muß in seiner ganzen Länge dicht und mindestens 1 Zentimeter weiter sein als 
der äußere Durchmesser des Leitungsrohrs. 
Innerhalb der Futterrohre dürfen keine Rohrverbindungsstellen liegen. Ebenso 
sind bei allen Mauerdurchführungen Verbindungsstellen innerhalb der Mauern 
unstatthaft. 
Beim Durchstemmen von Wänden, Gewölben und Balken ist Rücksicht zu 
nehmen, daß keine tragenden Gebäudeteile geschwächt werden, nötigenfalls ist die 
Zustimmung des Architekten oder Bauherrn einzuholen. 
Humus, Müll und Schlacken sind unter allen Umständen aus der Umgebung 
der Rohrleitungen fernzuhalten. 
Um die Ansammlung von Wasser in den Rohrleitungen zu verhindern, sind 
Welstransen- diese mit entsprechendem Gefälle zu legen. Das Gefälle ist bei nassen Gasmessern 
nach dem Gasmesser hin, bei trockenen Gasmessern von diesem weg zu richten. 
An allen tiefsten Punkten der Rohrleitungen sind mit Kappen oder Schluß- 
zapfen zu verschließende Wasserablässe anzubringen. 
Wo größere Wasseransammlungen zu erwarten sind, sind Wassersäcke (Siphons 
oder Schwanenhälse, anzubringen, die einen Gasaustritt verhindern und mit einer 
Messingklappe oder einem Hähnchen zu verschließen sind.
	        
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