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(Nr. 73.) Ministerialverordnung vom 30. März 1917 über die Verarbeitung von Kartoffeln
auf Branntwein.
Zur Ausführung der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über
Verarbeitung von Kartoffeln auf Branntwein vom 22. März 1917 (Reichs-Gesetz-
blatt S. 259) wird bestimmt:
Zuständige Behörde ist im Falle des § 2 (Schließung von Brennereibetrieben
wegen Unzuverlässigkeit) der Bezirksdirektor.
Weimar, den 30. März 1917.
Oroßherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
(Nr. 74.) Ministerialbekanntmachung über Einziehung von Meningokokken-Serum.
Das Meningokokken-(Genickstarre-) Serum mit der Kontrollnummer 7 aus der
Chemischen Fabrik E. Merck in Darmstadt ist wegen Abschwächung zur Ein-
ziehung bestimmt worden.
Weimar, den 27. März 1917.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschesf:
Slevogt.
(Nr. 75.) Ministerialbekanntmachung über Einziehung von Tetanus-Sera.
Die Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern:
296 bis 305 aus den Höchster Farbwerken,
105 und 106 aus den Behring-Werken in Marburg
sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer vom 1. April 1917 ab zur Ein-
ziehung bestimmt worden.