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waigen Befreiungsgruͤnde nachtraͤglich auszufuͤhren; so werden dieselben hiemit oͤffentlich
aufgerufen, sich zu diesem Ende bei der Nachaushebung, welche heute beginnt und
am letzten dieses Monats endigt, in der betreffenden Kreisstadt einzufinden, widrigenfalls
gegen sie als Ungehorsame nach Vorschrift des Rekrutirungs-Gesehes verfahren
werden wird.
Sruttgart den r. April 1828,
Kapff.
B) Des Kriegs-Departements:
Des Kriegs-Ministerium.
Verfügung in Betreff der bei den Amtspflegen hinterlegten Einstandsgelder und deren Einsendung.
In Bcziehung auf die bei den Amtspflegen hinterlegten Einstandsgelder und deren
Einsendung wird Folgendes zur Nachachtung bekannt gemacht:
1) Sobald das Oberamt von der Annahme des Einstehers durch das Kriegs-Ministerium
benachrichtigt wird, weist das Oberamt die Amtspflege an, von
der hinterlegten Summe Joo fl. an die Staats-Schulden-Zahlungs-Casse und
noo fl. an den Regiments-Quartiermeister desjenigen Regiments, welches jedesmal
benannt werden wird, ungesäumt einzusenden.
2) Die Einsendung der 3oo fl. an die Staat5-Schulden-Zahlungs-Casse geschieht
mit einem Lieferungs-Schein in nachstehender Form:
Die Amtöpflege (Benennung des Oheramts-Bezirke,)
liefert zur Staats-Schulden-Zahlungs-Casse
—:.. . Dreihundert Gulden,
welche für (Vor- und Zuname dessen, für den eingeslellt wird, Gemeinde
und Oberamis-Bezirk, dem er angehört)
bei gedachter Amtspflege hinterlegt worden, und die zur Caution für
(Vor- und Zuname des Einstchers, Gemeinde und Oberamis-Bezirk,
dem er angehbört, Grad und Regiment, in welchem er
dient, ganz so, wie er in dem Hescript bezeichnet ist, worin das
Oberamt von seiner Annahme benachrichtigt wird)