Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1917. (101)

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Anlage A. 
Laufende Kriegsbeihilfen für Staatsbeamte, Hilfsbeamte, Geistliche, 
Volksschullehrer und Lehrerinnen. 
1. 
Staatsbeamte, Hilfsbeamte, Geistliche, Volksschullehrer und Lehrerinnen 
erhalten vom 1. Juli 1917 an bis auf weiteres laufende Kriegsbeihilfen nach 
folgenden Bestimmungen: 
  
Gruppe!Gruppe UILI| Gruppe Ul 
mit einem jährlichen Diensteinkommen 
von mehr als 
4800— 7800% 
               
     
        
  
2300.—4800 M 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
einschl. einschl. 
monatlich 
. 4 
Unverheiratete Beamtt . 10 nichts nichts 
Verheiratete Beamte ohne Kinder 15 12 nichts 
Verheiratete Beamte mit 1 Kinde 27 23 10 
Verheiratete Beamte mit 2 Kindern 40 35 21 
Verheiratete Beamte mit 3 Kindern 54 48 33 
Verheiratete Beamte mit 4 Kindern 69 62 46 
Verheiratete Beamte mit 5 Kindern 85 77 60 
Für jedes folgende Kind erhöht sich die 
Steigerung fortschreitend um monat- 
lich 1.44, d. h. in Gruppe I um 
17, 18, 19 usw., in Gruppe ll um 
16, 17, 18 usw., in Gruppe IIl um 
15, 16, 17 usw. 44. Die Beihilfe 
beträgt also bei 6 Kindern 102 93 75 
2. 
Den Beamten usw. mit einem Diensteinkommen von mehr als 2300 M 
oder 4800 J¾ sind die Beihilfen gegebenenfalls bis zur Erreichung desjenigen jähr- 
lichen Gesamtbetrags an Diensteinkommen und Kriegsbeihilfen zu zahlen, den sie 
erhalten würden, wenn sie den höchsten Diensteinkommenssatz der vorangehenden 
Gruppe bezögen.
	        
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