Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

71 
Regierungsblatt 
für das 
Großherzogtum Sachsen. 
Jahrgang 1918. 
Nr. 20. 
Inhalt: Ministerialbekanntmachung über einen Nachtrag zur Satzung der Sparkasse Allstedt. S. 71. 
— Miinisterialbekanntmachung über einen Nachtrag zur Deutschen ##rzneitaxe. S. 72. — 
Inhaltsverzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich. S. 70. 
  
  
  
  
(Nr. 55.) Miserialbekonntnoch über einen Nachtrag zur Satzung der Sparkasse 
tedt. 
Der nachstehend abgedruckte Nachtrag zur Satzung der Sparkasse in Allstedt ist 
von uns genehmigt worden. 
Weimar, den 4. März 1918. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
Nachtrag. 
1. Die Sparkasse Allstedt eröffnet einen bargeldlosen Zahlungsverkehr im Wege der 
Giroüberweisung nach Maßgabe der Satzungen des Sparkassen-Giroverbandes Sachsen-Thüringen 
Aphalt und den dazu satzungsmäßig erlassenen Ausführungsbestimmungen. 
2. Zur weiteren Förderung der bargeldlosen Zahlungsweise und zur Erleichterung des 
Kassenverkehrs wird dei der Sparkasse der Postscheckverkehr eingeführt. 
3. Die Sparkasse kann mit Banken und anderen Geldinstituten im Giro-Lombard= und 
Kontokorrentverkehr in Geschöftsverbindung treten. Zur Sicherheit der Sporkasse müssen alle 
1918. 
Ausgegeben in Weimar am 25. März 1918. 23
	        
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