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Auf dieses Tagegeld findet die Vorschrift in Absatz 2 des Gesetzes vom
12. Dezember 1888 (Regierungsblatt S. 157) Anwendung.
2.
Die Mitglieder der Steuer-Veranlagungskommissionen (§ 63 des Einkommen-
steuergesetzes vom 11. März 1908) und die Mitglieder der Steuer-Berufungs-
kommissionen (§ 71 des Einkommensteuergesetzes) erhalten bei Dienstverrichtungen
in ihrem Wohnort gleichfalls Tagegeld in Höhe der Hälfte des für Dienstreisen
festgesetzten Tagegeldes ohne Rücksicht auf die Dauer der Dienstverrichtung.
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Staatsinsiegel versehen lassen.
So geschehen und gegeben
Bad Kissingen, den 2. Juli 1918.
Wilhelm Ernst.
Rothe. Hunnins.
(Nr. 132.) Gesetz, vom 2. Juli 1918, über Gewährung von Darlehen an Kriegsteilnehmer.
Wir
Wilbelm Ekxnst,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg,
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
verordnen mit Zustimmung des getreuen Landtags, was folgt:
§ 1. Personen, die im gegenwärtigen Kriege in Heer oder Marine Dienste
getan haben oder nach dem Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom
5. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzblatt S. 1333) zur Dienstleistung herangezogen