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mit einem jährlichen Diensteinkommen
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" einschl. einschl.
jährlich
M .A A
Unverheiratete Beamte.. .... 120 nichts nichts
Verheiratete Beamte:
ohne Kinddennn 180 144 nichts
mit 1 Kindee 324 276 120
mit 2 Kinden: 480 40 252
mit 3 Kinden 648 576 396
mit 4 Kinden 828 744 552
mit 5 Kinden:: 1020 924 720
mit 6 Kinden 1224 1116 900
mit 7 Kinden 1440 1320 1092
mit 8 Kindern. 1668 1536 1296
Für jedes folgende Kind erhöht sich die Steigerung
fortschreitend um jährlich 12 4, das heißt in
Gruppe I um 240, 252, 264 usw. A,
Gruppe II um 278, 240, 252 usw. 4,
Gruppe III um 216, 228, 240 usw. M,
so daß die Beihilfe bei 9 Kindern beträüt. 1908 1764 1512
2.
Den Beamten usw. mit einem Diensteinkommen von mehr als 2300 M,
4800 ¼ oder 7800 J sind die Beihilfen gegebenenfalls bis zur Erreichung des-
jenigen jährlichen Gesamtbetrags an Diensteinkommen und Kriegsbeihilfen zu
zahlen, den sie erhalten würden, wenn sie den höchsten Diensteinkommenssatz der
vorangehenden Gruppe bezögen.
3.
Zu berücksichtigen sind eheliche, legitimierte, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder,
wenn sie von den Beamten usw. unentgeltlich (ohne entsprechende Gegenleistung)
unterhalten werden müssen, weil sie sich noch in Schul= oder Berufsausbildung
befinden oder aus sonstigen wichtigen Gründen (Gesundheitszustand der Kinder
oder Eltern usw.) einem Erwerbe nicht nachgehen können. In der Regel werden
daher Kinder nicht zu berücksichtigen sein, die eigenes Einkommen in solcher Höhe
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