Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

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Zum Enteignungskommissar haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog 
den Amtsgerichtsrat Tunder in Eisenach ernannt. 
Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Ende dieses Jahres beendet sein 
mit Ausnahme der Personenunterführung im Zuge der Auestraße, für deren 
Inangriffnahme Frist bis ein Jahr nach Kriegsende gewährt worden ist. 
Weimar, den 2. Juli 1918. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Lunnius i. W. 
(Nr. 144.) Ministerialbekanntmachung, betressend Ersatzwahl für den verstorbenen Landtags- 
abgeordneten Landkommissar Hermann Reichmuth in Olbersleben. 
Nochdem der Landtagsabgeordnete Landkommissar Hermann Reichmuth in 
Olbersleben, welcher aus den allgemeinen Wahlen im XlI. Wahlbezirk gewählt 
worden war, gestorben ist, schreiben wir gemäß § 16 des Landtagswahlgesetzes 
eine Ersatzwahl aus. « 
Als Wahltag bestimmen wir in Gemäßheit des § 35 des Gesetzes Dienstag, 
den 24. September 1918. 
Weitere Weisung wird den beteiligten Gemeindevorständen durch den Herrn 
Bezirksdirektor in Apolda zugehen. 
Weimar, den 19. Juli 1918. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 145.) Ministerialbekanntmachung über den dritten Nachtrag zu den Satzungen der 
städtischen Sparkasse in Vacha. 
Der nachstehend abgedruckte dritte Nachtrag vom 20. Juli 1917 zu den Satzungen 
der städtischen Sparkasse in Vacha vom 2. März 1908 (Regierungsblatt S. 228) 
ist von uns genehmigt worden. 
Weimar, den 24. Juli 1918. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt.
	        
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