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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum SHachsen.
Jahrgang 1918.
Nr. 45.
Inbalt: Ministerialverordnung über den Verkehr mit Getrelde, Hülsensrüchten, Buchweizen und Hirse
zu Saatzwecken. S. 179. — Ministerialbekanntmachung über die Demmerstiftung. S 180. —
Ministerialbekanntmachung, betreffend Warenumsatzstempel. S. 180. — Ministerialbekannt-
machung betreffend almsatzsteuer. S. 181. — Ministerialbekanntmachung über die Außerkurs-
setzung der Fünfundzwanzigpfennigstücke aus WMickel. S. 182.
(Nr. 157.) Ministerialverordnung vom 10. August 1918 über den Verkehr mit Getreide,
Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse zu Saatzwecken.
Auf Grund der Verordnung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts vom
27. Juni 1918 (Reichs-Gesetzblatt S. 677) bestimmen wir:
1. Die Ministerialverordnung vom 19. Juli 1918 über den Verkehr mit
Getreide, Hülsenfrüchten usw. zu Saatzwecken wird aufgehoben.
2. Untere Verwaltungsbehörde sind die Gemeindevorstände.
3. Höhere Verwaltungsbehörde sind die Großherzoglichen Bezirksdirektoren.
4. Die Ausstellung der Saatkarten wird allgemein den Großherzoglichen
Bezirksdirektoren als höhere Verwaltungsbehörde übertragen.
Weimar, den 10. August 1918.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Anteutsch.
1918. 1
Ausgegeben in Weimar am 27. August 1918. 53