Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

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Anlage A. 
Fischkarte 
für 
.zu.......·..·........·..........·....... 
gültigauf...................... Jahr..................... Monat zur Ausübung der Fischerei in nachbezeichnetem 
Gewässer: 
  
(Beschreibung des 
betr. Gewässers nebst 
Orenzangaben.) 
  
  
Die Erlaubnis zur Fischereiausübung ist beschränkt af. 
  
  
  
  
Zur Beglaubigung lWden 
  
(Ortspolizeibehörde oder 
1 . EXAIiI,GA. u n ) 
’ 
  
  
  
  
Anlage B. 
  
Eischereiberechtigungsschein. 
Der zu 
hat vorschriftsmäßig angezeigt, daß er in 
  
  
die Fischerei 
aus eigenem Rechte " " 
als Pächter betreiben will. 
Zu seiner Legitimation ist ihm hierüber dieser Schein, den er beim Fischen stets 
bei sich zu führen hat, ausgestellt worden. 
, den 19 
  
  
  
  
 
	        
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