(Prüfungsordnung f. d. Lehramt an höheren Schulen.) 215
keit, die Gesetze auf Grundlage des Versuches herzuleiten. Nachweis der erfolg-
reichen Teilnahme an praktischen Ubungen, Bekanntschaft mit den wichtigsten
Apparaten und Messungsmethoden.
Erforderlich ist, daß der Kandidat über die Grundlehren der Chemie unter-
richtet ist und Erfahrung in leichteren chemischen Arbeiten besitzt.
b) Hauptfach: Genauere Keuntnis der Experimentalphysik und ihrer An-
wendungen, besonders auch in der Technik; Uberblick über die geschichtliche Ent-
wicklung der physikalischen Wissenschaft. Allgemeine Ubersicht über das Gesamt-
gebiet der theoretischen Physik, genauere Bekanntschaft mit der theoretischen
Mechanik und vertiefte Kenntnis auf wenigstens einem der übrigen Gebiete.
Nachweis wissenschaftlicher Arbeit im Laboratorium und ausreichender mathema-
tischer Kenntnisse.
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Chemie.
Für die Lehrbefähigung in der Chemie ist zu fordern:
a) Nebenfach: Kenntnis der wichtigeren chemischen Gesetze und Theorien.
Bekanntschaft mit Vorkommen, Darstellung und Eigenschaften von Elementen,
anorganischen und einigen organischen Verbindungen, die für Vorgänge in der
Natur, für das tägliche Leben oder für die chemische Technologie Bedeutung
haben. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an praktischen Übungen, insbesondere
in der Darstellung einfacher anorganischer Präparate und in der qualitativen
Analyse. Bekanntschaft mit den Grundlehren der Physik.
b) Hauptfach: Nähere Bekanntschaft mit der anorganischen Chemie.
Überblick über die organische und physikalische Chemie, genauere Kenntnis derjenigen
organischen Verbindungen, welche von allgemeiner Bedentung, insbesondere für die
Physiologie und Technologie, sind, Kenntnis der wichtigsten Gesetze der allgemeinen
Chemie und Uberblick über die geschichtliche Entwicklung der chemischen Theorie.
Übung in der qualitativen und quantitativen Analyse sowie in der Aufertigung
anorganischer und organischer Präparate. Ferner Bekanntschaft mit den am
häufigsten vorkommenden Mineralien hinsichtlich ihrer Kristallform, ihrer physika-
lischen und chemischen Eigenschaften und ihrer praktischen Verwertung sowie mit
den wichtigsten Gebirgsarten und geologischen Formationen, besonders Deutsch-
lands. Nachweis des erfolgreichen Besuches physikalischer und mineralogischer
Übungen. Erforderlich ist, daß der Kandidat über die Grundlehren der Physik
unterrichtet ist und auch Erfahrung in leichteren physikalischen Arbeiten besitzt.
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