277
(Nr. 203.) Ministerialbekanntmachung über die Einziehung von Tetanus-Sera.
Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern:
532 bis 616 einschließlich, geschrieben: „Fünfhundertzweiunddreißig bis
Sechshundertsechzehn einschließlich“, aus den Höchster Farbwerken,
ferner mit den Kontrollnummern:
231 bis 272 einschließlich, geschrieben: „Zweihunderteinunddreißig bis Zwei-
hundertzweiundsiebzig einschließlich“, sowie
274 bis 317 einschließlich, geschrieben: „Zweihundertvierundsiebzig bis Drei-
hundertsiebzehn einschließlich" aus den Beringwerken in Marburg,
den Kontrollnummern:
6 bis 9 einschließlich, geschrieben: „Sechs bis Neun einschließlich“, sowie
11 bis 32 einschließlich, geschrieben: „Elf bis Zweiunddreißig einschließlich"
aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden
und mit den Kontrollnummern:
1 und 2, geschrieben: „Eins und Zwei“ aus dem Serumlaboratorium Ruete-
Enoch in Hamburg
sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährsdauer vom 1. Oktober 1918 ab zur
Einziehung bestimmt worden.
Weimar, den 9. Oktober 1918.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
(Nr. 204.) Inhaltsverzeichnis aus Nr. 130 bis 132 des Reichs-Gesetzblattes.
Nr. 6473. Deutsch- Russischer Ergänzungsvertrag zu dem Friedensvertrage zwischen
Deutschland, Osterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits
und Rußland anderseits.
„ 6474. Deutsch-Russisches Finanzabkommen zur Ergänzung des Deutsch-Russi-
schen Zusatzvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland,
Osterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland
anderseits.