Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

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mietet werden sollen. Nach 8 14 des Ausführungsgesetzes vom 5. April 1899 
zum Bürgerlichen Gesetzbuch haben wir diese Stiftung genehmigt. 
Weimar, den 7. Oktober 1918. 
Grobherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Anteutsch. 
  
(Nr. 208.) Ministerialbekanntmachung über die Einziehung von Diphtherie-Sera. 
Dihbtherie-Sera mit der Kontrollnummer: 
275, „Zweihundertfünfundsiebzig, aus dem Sächsischen Serumwerk 
in Dresden 
ist wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt worden. 
Weimar, den 26. Oktober 1918. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
  
(Nr. 209.) Ministerialbekanntmachung über einen vierten Nachtrag zur Deutschen Arzneitaxe 1918. 
Zu der durch Ministerialbekanntmachung vom 31. Dezember 1917 (Regierungs- 
blatt S. 275) eingeführten Deutschen Arzneitaxe 1918 wird demnächst von der 
Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94, ein vierter 
Nachtrag versandt werden. In diesen sind die Preisansätze des dritten Nachtrags 
nicht übernommen. Letzterer bleibt daher im übrigen auch weiterhin in Kraft. 
Der vierte Nachtrag wird mit Wirkung vom 1. November 1918 ab in 
Kraft gesetzt. 
Weimar, den 28. Oktober 1918. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slebogt. 
  
707“
	        
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