Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1918. (102)

19 
Regierungsblatt 
für das 
Grohherzogtum Sachsen. 
Jahrgang 1918. 
  
Nr. S. 
Inbalt: vom 27. Fanuar 1918, betreffend die Stiftung eines Ehrenkreuzes für Heimat- 
verdien 
  
  
(Nr. 19.) Verordnung vom 27. Januar 1918, betreffend die Stiftung eines Ehrenkreuzes für 
Heimatverdienst. 
Wir 
Wildelm Ernst, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thürinzgen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, 
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛc. 
haben Uns entschlossen, in Anerkennung der in allen Kreisen Unseres Volkes zur 
erfolgreichen Durchführung des Krieges geleisteten unermüdlichen Arbeit ein be— 
sonderes Ehrenzeichen unter dem Namen 
Ehrenkreuz für Peimatverdienst 
zu stiften. Wir gedenken, dieses Ehrenkrenz Höchstselbst anzulegen, und bestimmen 
darüber wie folgt: 
1. 
Das Ehrenkreuz für Heimatverdienst besteht aus Kriegsmetall. Auf dem 
Mittelschild der Vorderseite trägt es Unser Bild; über dem oberen Rande befindet 
sich die Krone Unseres Hausordens in Kriegsmetall. Das Kreuz wird an dem 
1918. 
Ausgegeben in Weimar am 7. Februar 1918. 8
	        
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