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mit den Landesfarben eingefaßten Bande Unseres Hausordens auf der linken
Brustseite getragen.
Es hat seinen Platz hinter den Großherzoglich Sächsischen Schwerterorden,
jedoch vor allen anderen Großherzoglich Sächsischen Auszeichnungen.
2.
Das Ehrenkreuz für Heimatverdienst ist bestimmt für Männer ohne Unter-
schied des Ranges und Standes im Großherzogtum, die während des Krieges
mittelbar oder unmittelbar im Interesse der Kriegführung und in der Förderung
gemeinnütziger Bestrebungen Hervorragendes geleistet haben. Ferner kann es
solchen verliehen werden, die sich während des Krieges in der Heimat um Uns
und Unser Land im besonderen Maße verdient gemacht haben.
3.
Was die Auszeichnung für Frauenverdienste im Kriege und für Verdienste
um die militärische Vorbereitung der Jugend anlangt, so bewendet es bei Unseren
Verordnungen vom 15. Angust 1915 und 14. Juni 1914.
Mehrjährige besonders erfolgreiche Tätigkeit auf dem Gebiet der
militärischen Jugendvorbereitung wollen Wir jedoch außerdem durch Verleihung
des Ehrenkreuzes für Heimatverdienst würdigen, sofern der Betreffende mindestens
6 Monate im Besitze des Ehrenkreuzes für Krieger= und Militärvereine ist.
4.
Es wird von Unserem Staatsministerium ein Besitzzeugnis ausgestellt.
5.
Das Ehrenkreuz für Heimatverdienst verbleibt nach dem Tode des Besitzers
den Angehörigen.
Urkundlich haben Wir diese Verordnung Höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Staatsinsiegel versehen lassen.
So geschehen und gegeben
Weimar, den 27. Januar 1918.
Wilbelm Ernst.
Rothe.
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