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Ministerial-Bekanntmachungen.
I44) 1. Unter Bezugnahme auf die vorstehend bekannt gemachte Konzessionirung der
Sachsisch -Thüringischen Ost-West-Bahn Zwickau-Weida und auf das, der Aktien-
Gesellschaft dieses Namens nach Maßgabe des vorstehend bekannt gemachten Gesetzes
ertheilte Expropriationsrecht wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
1) nach dem entworfenen und vorbehältlich der Feststellung in seinen einzelnen
Theilen im Allgemeinen genehmigten Bauplane die Sichsisch-Thüringische
Ost-West-Bahn Zwickau-Weida innerhalb des Großherzoglichen Gebietes,
von dem Bahnhof der Gera-Eichichter Bahn bei Weida ausgehend, die
Fluren der Orte Mildenfurth, Veitsberg, Wünschendorf, Cronspitz, Groß-
draxdorf, Endschütz, Wernsdorf, Wolfersdorf durchziehen wird,
daß der Sechsisch -Thüringischen Ost-West-Bahn Zwickau-Weida nach
Maßgabe der vorstehenden höchsten Konzessions-Urkunde und deren Beilagen
die Befugniß zusteht, zur Ausführung des Baues das in dem Gesetze vom
26. November 1855 begründete Expropriationsrecht auszuüben, und daß
in Gemäßheit letzteren Gesetzes Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzog,
vorbehalten bleibt, demnächst einen Expropriations-Kommissar zu ernennen,
worüber dann eine besondere Bekanntmachung erfolgen wird.
Weimar am 12. März 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
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(45) II. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. d. M. wird weiter
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Se. Königliche Hoheit, der Großherzog,
zum Expropriations-Kommissar für die Saächsisch-Thüringische Ost-West-Bahn
Zwickau-Weida den Großherzoglichen Justizamtmann Michel zu Weida gnädigst
ernannt haben.
Weimar am 29. März 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.