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[55] III. Höchster Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, zufolge
ist die Einführungsfrist für die von dem Rentier Felix Robert Gaspary zu
Berlin erfundene und für das Großherzogthum Sachsen unter dem 7. Juni 1872
patentirte selbstthätige Einfädelmaschine für im Betrieb befindliche Nähmaschinen,
dem desfallsigen Ansuchen entsprechend auf ein weiteres Jahr, also bis zum 7. Junie
1874 verlängert worden.
Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 7. Juni vorigen
Jahres (Reg.-Blatt von 1872 Seite 211) wird solches andurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar am 23. April 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
(561 IV. Von der Direktion der Bremer Lebens-Versicherungs-Bank ist, an
Stelle ihres bisherigen Haupt--Agenten, Otto Keil zu Weimar als Haupt-Agent
für das Großherzogthum bestellt worden.
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 11. Mai v. J. (S. 127 des
Reg.-Blattes von 1872) wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 30. April 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
157] V. Zufolge höchster Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs,
ist dem Maschinen-Construkteur Melchior Nolden zu Frankfurt a./M. ein Er-
findungs-Patent auf einen Apparat zum Reinigen des Wassers nach Maßgabe der
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