Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 19. Weimar. 14. September 1873.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(91) I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs,
ist dem David Barker zu Paris ein Erfindungs-Patent auf „Verbesserungen an
künstlichem Brennmaterial“ nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-
Ministerium niedergelegten Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen,
sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843
(Reg.-Blatt von 1843 Seite1 3 — 16) angegeben und begründet sind, auf die
Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großher-
zogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres-
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats-
Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthum in
Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 14. August 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
(921 II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs,
ist dem Heury Toussaint, Ingenieur, zu Paris, und Adolph Doctor, Louis
Jaeger, Martin Bikoff, Kaufleute und Daniel Mousson, Fabrikant, letztere
1873. 26