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Kirche z. B. hat eine gewisse natürliche Tendenz zum Menschenhaß,
zur Intoleranz; daraus läßt sich aber nichts iwes
niger schließen, als daß Jeder, der jeue Lehre annimmt,
auch von diesen Fehlern befallen sey, sondern, wie die Erfahrung
lehrt, im einzelnen Menschen hebt sich oft eine solche
Tendenz, wird durch andkre Eigenschaften des Gemüths oder
Verstandes paralpsirt. Aber deßhalb ist doch jin Beziehung
auf politische Verhältnisse eine solche Meinung forgfältig
unter dem Auge zu behalten, weil man fast sicher annehmen
kann, daß bei'm grohen Volkshaufen diese Tendenz
wirklich auch praktische Kraft gewinne., Dagegen wenn die
religidsen Ansichten an sich noch so unvernünftig sind, es
läßt sich aber jene praktische Wirksamkeit nicht nachweisen,
so hat sich der Staat auch nichts um sie zu bekümmern.
2) Da keine Religion blos aus Meinungen besteht, sondern
sich in Handlungen äußert, die eine schrbare gemeinschaftliche
Gottesverehrung zum Zweck haben, so ist ein weiterer
Gegenstand der Obhut des. Staats: die Art und Weise,
wie jede Parthie ihren Gottesdienst halte, oder
in welchen dußeren Ceremonien sie ihre Religion ausübe.
Es ist in dieser Räücksicht die Haupt-Aufmerksamkeit auf die
religibösen Versammlungen zu richten. Convente haben die
Religions-Partheien alle, aber es ist ein großer Unterschied
unter denselben; ob Belehrung der Hauptzweck der Zusammenkunft
ist, ob Erbauung, ob das Ceremonielle, ob Letzteres
mit großem Grpränge verbunden ist, ob namentlich
Prozessionen, Wallfahrten dabei üblich sind — in welchen
Beziehungen allen, dem Staat schädliche Mißbräuche aufkommen
konnen. Nur ist auch hier wieder wohl zu beachten,
daß um das Widersinnigscheinende der Gebräuche der Staat
sich nichts zu bekümmern hat, sondern blos um das Voer-