Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

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Unsere  Minister  des  Innern  und  der  Finanzen  sind  mit  der  Vollziehung  vorstehender
  Verordnung  beauftragt.

Gegeben,  Stuttgart  den  24.  Februar  1856.
Wilhelm.

Der  Minister  des  Innern:
Linden.
Der  Finanz-Minister:
Knapp.
Auf  Befehl  des  Königs:
der  Cbef  des  Geheimen-Cabinets,
Maueler.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministeriums.

Verfügung,  betreffend  die  veränderte  Eintheilung  der  Amtsnotariatsbezirke  Niederstetten
und  Schrozberg,  Oberamts  Gerabronn.

,  Nachdem  Seine  Königliche  Majestät  durch  höchste  Entschließung  vom  6.  d.  M.
die  Trennung  der  Gemeinde  Wittenweiler  von  dem  Amtsnotariatsbezirke  Niederstetten  und
deren  Zutheilung  zu  dem  Amtsnotariatsbezirke  Schrozberg,  deßgleichen  die  Trennung  der
Gemeinde  Spielbach  von  dem  Amtsnotariatsbezirke  Schrozberg  und  deren  Zutheilung  zu
em  Amtsnotariatsbezirke  Niederstetten  zu  genehmigen  geruht  haben;  so  wird  solches  mit
eem  Anfügen  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht,  daß  diese  veränderte  Eintheilung  sofort
n  Wirksamkeit  tritt.

Stuttgart  den  10.  März  1856.  «

Plessen.